TRAUERCHAT
Trauerhilfe Live-Chat

Kai Sender
Sozialarbeiter
Bremen
Montags von 10:00-11:00 Uhr Dienstags von 20:00-22:00 Uhr Donnerstags von 16:00-17:30 Uhr zum Livechat »
ANZEIGE AUFGEBEN

Anzeige aufgeben

Schalten Sie Ihre Anzeige in der Zeitung

Wenn Sie eine Traueranzeige aufgeben möchten, finden Sie hier weiterführende Informationen

Traueranzeige aufgeben

Die Bestattungspflicht

Bestattungspflicht
© Jens Wolf / picture-alliance.com

In Deutschland ist es bereits seit dem Mittelalter gesetzlich vorgeschrieben, einen Verstorbenen ordentlich zu bestatten. Der Grund dafür lag zum einen darin, dass es ansonsten schnell zum Ausbruch von Krankheiten oder Seuchen kommen konnte, und zum anderen verlangten die religiösen Vorschriften, dass der Mensch in geweihter Erde bestattet werden sollte. In der BRD herrscht zudem der sogenannte Friedhofszwang, das heißt, dass Menschen nur auf dafür ausgewiesenen Friedhofsflächen bestattet werden dürfen. Eine Beisetzung auf eigenem Grund und Boden ist hier nicht zulässig.

Ursprünglich oblag die Aufgabe der Bestattung allein den Kirchen, die die Bestattungen innerhalb ihrer Kirchhöfe vornahmen. Die Pflicht zur Bestattung ging aber im Lauf der Zeit immer mehr auf die Angehörigen über, die mittlerweile die Wahl zwischen einem kirchlichen oder einem kommunalen Friedhof haben, auf dem Menschen jeder Konfession oder ohne Konfession bestattet werden können. Heutzutage wird die Bestattungspflicht in den einzelnen Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt, die sich allerdings nicht wesentlich unterscheiden.

Wer ist bestattungspflichtig?

Die Bestattungspflicht lastet grundsätzlich auf den nächsten Angehörigen des Verstorbenen. Das sind Ehe- oder (eingetragener) Lebenspartner, Kinder oder weitere Verwandte des Verstorbenen. Nur wenn ein Verstorbener keinen Ehe- oder Lebenspartner hat, fällt die Bestattungspflicht auf die Kinder. Hat er weder Ehe- oder Lebenspartner noch Kinder, so fällt die Bestattungspflicht den weiteren Verwandten zu. Es gilt also: Jeweils die engsten noch lebenden Angehörigen sind verpflichtet, sich um die Beisetzung des Verstorbenen zu kümmern. Diese Bestattungspflicht erstreckt sich bis zu Verwandten dritten Grades, ab dann besteht sie nicht mehr.

Gibt es keine Bestattungspflichtigen, so wird die Bestattung von behördlicher Seite aus veranlasst.

Bestattungspflicht und Bestattungskosten

Die Bestattungskosten müssen nicht grundsätzlich von den Bestattungspflichtigen getragen werden. Hierfür sind meist die Erben zuständig. Wenn der Tod allerdings von jemandem verursacht wurde – beispielsweise durch einen Unfall – muss derjenige auch die Bestattungskosten tragen. Die sogenannte Kostentragungspflicht kann also verschiedenen Parteien obliegen. Hier kommt auch das Sozialamt in Frage, wenn es dem Bestattungspflichtigen nicht zuzumuten ist, die Kosten der Bestattung zu tragen.